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Illegale Downloads: Kino.to-Konzept verdrängt Torrent-Netzwerke

Auszug aus der GfK-Studie

Auszug aus der GfK-Studie

Berlin, 30.8.2011: Wer illegal Fernsehserien oder Kinofilme aus dem Netz anschaut, tut dies inzwischen bevorzugt über Streaming-Portale nach Art von kino.to und nicht mehr so sehr über Dateitaustausch-Börsen etwa der Bittorrent-Netzwerke. Das hat die neue Studie „Digitale Content-Nutzung“ der „Gesellschaft für Konsumforschung“ (GfK) ergeben, die heute in Berlin vorgestellt wurde.

Die Rechte-Inhaber haben aber dazu gelernt: Viele Fernsehsender haben inzwischen legale Videotheken auf ihren Internetseiten aufgebaut, auf denen sich die Zuschauer verpasste Sendungen angucken können. Und diese nach dem Streaming-Prinzip funktionierenden „Mediatheken“ erfreuen sich – soweit kostenlos – steigender Beliebtheit. Unter den via Netz angeschauten TV-Serien haben sie sich gemeinsam mit legalen Videostreamdiensten wie „My Video“ im Jahr 2010 mit jeweils über zwei Millionen Nutzern sogar auf Platz 1 und 2 vorgearbeitet, vor illegalen Stream-Portalen wie „kino.to“ (das inzwischen von der Dresdner Staatsanwaltschaft geschlossen wurde) mit 1,3 Millionen Nutzern. Ähnlich sieht die Abfolge bei Kinofilmen aus.

Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU): „Die Politik ist gefragt, als ultima ratio den Internet Service Providern den klaren Auftrag zu erteilen, die Anonymität von Rechtsverletzern aufzuheben und anonym betriebene illegale Seiten unerreichbar zu machen.“

Immer weniger Bedeutung hat inzwischen der Tauschhandel mit gebrannten DVDs und CDs. Neuerdings nimmt allerdings der Austausch ganzer „gesaugter“ Medienbibliotheken mittels Festplatten zu, so die Studie.

Die mit Abstand am meisten via Internet konsumierte Medienart bleiben Musik-Titel (414 Millionen Stück, 45 Prozent davon nach GfK-Definition aus illegalen Quellen), gefolgt von Spielfilmen (65 Mio.), Musikalben (62 Mio.), TV-Serien (38 Mio.), Hörbüchern (23 Mio.) und eBüchern (23 Mio.).

Zur Validität der Studie: Die GfK hatte im Februar 2011 insgesamt rund 10.000 Deutsche befragt – das ist repräsentativ. Inwieweit die Definition illegaler Downloads (die GfK machte das vom angegebenen Bezugs-Portal abhängig) zutreffend ist, bleibt in der Rechtsprechung bisher noch von fall zu Fall umstritten. Auch ist nicht sicher, inwieweit alle Befragten wahrheitsgemäß geantwortet haben, wenn sie nach mutmaßlich illegalen Aktivitäten befragt wurden.

Was sind „Streaming“ und „Filesharing“?

Beim Streaming empfängt der Nutzer zum Beispiel den auf einem externen Server gespeicherten Kinofilm als Videodatenstrom – meist über Browser wie Internet Explorer oder Firefox, also in der Regel ohne Spezialsoftware. Der Nutzer ist also ein reiner Empfänger.

Beim Filesharing zum Beispiel per Torrent muss der Nutzer eine Spezialsoftware wie „Bittorrent“ vorher installieren. Der ursprünglich hochgeladene Film existiert dann verstreut übers Internet in Form oft Tausender Datenpakete – wer ein Datenpaket per Torrent lädt, wird im gleichen Moment Verteiler dieses Pakets, ist also im rechtlichen Sinne auch ein Weiterverbreiter. Ist das letzte Datenpaket herunterladen, wird der Film automatisch von der Software zusammengesetzt.

Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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