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Gericht: Kein Lösch-Anspruch für alte Internetforen-Beiträge

Abb.: hw

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Ratingen/Köln, 28.1.2012: Auch im Internet gilt der alte Spruch: „Gesagt ist gesagt“. Denn wer zahlreiche Beiträge in einem Internetforum verfasst, kann hinterher nicht zwingend verlangen, dass all seine Texte gelöscht werden, wenn der Zugang gelöscht oder gesperrt wird. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Ratingen (Az. 8 C 486/10) hervor. „Nutzer von Internet-Foren sollten sich bei ihrer Anmeldung umfassend über die geltenden Bedingungen des Forums informieren“, warnte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, der das Urteil ausgewertet hat.

Im konkreten Fall hatte der Kläger über 1000 Beiträge in einem Internetforum verfasst. Nachdem der Account gelöscht wurde, entfernte der Board-Betreiber von sich aus die Beiträge, die Kontaktdaten und Bilder des Klägers enthielten, ließ den Rest aber unter Berufung auf die Forum-Regeln stehen. Dagegen hatte der frühere Nutzer geklagt.

Die Richter wiesen die Löschwünsche zurück, differenzierten dabei aber: Da der Bord-Betreiber von sich aus Beiträge mit persönlichen Informationen des Klägers entfernt habe, greife der Datenschutz nicht. Eine Berufung auf das Urheberrecht – das den Nutzungsanspruch auf das eigene geistige Werk schützt – komme zwar in Frage. Der Kläger hätte jedoch für jeden einzelnen Beitrag dieses Urheberrecht begründen müssen, was dieser nicht tat – und den Prozess verlor. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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