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Zank um Kopierabgabe für USB-Sticks geht weiter

USB-Stick. Abb.: StromBer, Wikipedia

USB-Stick. Abb.: StromBer, Wikipedia

Berlin, 21. Januar 2013: Im Streit um eine höhere Urheberrechts-Abgabe für USB-Speicherstifte haben sich der deutsche Hightech-Verband „Bitkom“ und die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst nun zwar auf eine Übergangsreglung einigen können – aber von einer konsensfähigen dauerhaften Lösung sind die Streithähne offensichtlich noch weit entfernt. Das geht aus einer Bitkom-Mitteilung hervor.

Die Interimsreglung sieht vor, dass die Bitkom-Mitgliedsunternehmen rückwirkend für die erste Jahreshälfte 2012 acht Cent pro USB-Stick an die Rechte-Verwerter zahlen. Dies liegt freilich weit unter den Forderungen der Rechte-Gesellschaften: Die hatten Ende 2011 die alten Entgelt-Verträge mit Industrie und Handel gekündigt, sie fordern seitdem (je nach Speichergröße) zwischen 91 Cent und 1,95 Euro pro USB-Stick und SD-Karte. Mit der Abgabe sollen legale Privatkopien, die Nutzer damit zum Beispiel von Musik, Texten oder Bildern anfertigen, abgegolten werden.

Wirtschaft rechnet mit starken Teuerungen durch Abgabe

Die Höhe der Forderungen hält der jedoch der Bitkom insbesondere für kleinere USB-Sticks bis 4 Gigabyte für unverhältnismäßig, die sich diese durch die Abgabe um bis zu 20 Prozent verteuern würden. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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