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Bibliotheken fordern gleiches Recht für eBücher

Eine ganze Bibliothek in einem halbe Kilo iPad: Was will man mehr? Abb.: hw

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Verband will neues Urheberrecht und Steuersenkung für eBooks

Berlin, 22. April 2014: Elektronische Bücher (eBooks) und Papierbücher müssen rechtlich gleichbehandelt werden. Das hat der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) heute in Berlin von der Bundesregierung gefordert. Insbesondere soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der für analoge Literatur gilt (7 %), auch auf eBooks (derzeit 19 %)ausgedehnt werden. Außerdem müsse das Urheberrecht geändert werden, damit Bibliotheken eBooks genauso wie Papierbücher erwerben und verleihen dürfen.

Bibliotheken sind bei eBook-Bestsellern auf Verlags-Wohlwollen angewiesen

„Denn Bibliotheken können nicht jedes E-Book erwerben, sie sind abhängig von der individuellen Entscheidung der Verlage über die Lizenzerteilung“, kritisierte der DBV. „Anders als bei physischen Medien, haben Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts kein Recht auf Erwerb und Verleih elektronischer Medien.“

Verband: Regeln für physische Werke müssen auch für nicht-körperliche gelten

Nach derzeitiger Gesetzeslage können die Rechteinhaber beispielsweise derzeit auch keine Bibliothekstantieme für den eBook-Verleih kassieren, mit der in der Papierwelt die Leihnutzung pauschal abgegolten wird. „Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken bzw. Büchern müssen auch für nicht-körperliche Werke gelten“, forderte der DBV-Vorsitzende Frank Simon-Ritz. Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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