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Urheberrechts-Ausnahmen für Bibliotheken gescheitert

Auf ein eBuch-Lesegerät, einen eReader, passen Tausende Bücher - auch viele Bibliotheksnutzer schwenken inzwischen auf diesen digitalen Komfort um. Abb.: DBV

Abb.: DBV

Bibliotheksverband: Internationale Verhandlungen ergebnislos

Berlin, 8. Mai 2014: Die Verhandlungen über international verbindliche Urheberrechts-Ausnahmen für Bibliotheken sind gescheitert. Das teilte der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) in Berlin mit. Die Debatten zwischen den mehr als 180 Mitgliedsstaaten der „Weltorganisation für geistiges Eigentum“ (WIPO) seien leider ergebnislos zu Ende gegangen.

„Es ist sehr bitter, dass nach vier Jahren intensiver Verhandlungen keine Einigung zustande gekommen ist“, bedauerte Oliver Hinte, der Vorsitzender der DBV-Rechtskommission. „Für die Bibliotheken besteht dadurch weiterhin Rechtsunsicherheit u.a. im Bereich der Fernleihe.“

Sonderreglungen für Bibliotheks-eBooks und verwaiste Werke gefordert

Der Verband setzt sich in Deutschland bereits seit längerem für einige Urheberrechts-Schranken ein. Den Leihbüchereien geht es dabei beispielsweise um das Recht, Bücher zu digitalisieren, für die die Rechteinhaber nicht mehr feststellbar sind („verwaiste Werke“). Auch sollen Forscher ihre wissenschaftlichen Arbeiten nach einer Karenzzeit kostenlos ins Internet stellen dürfen, um den geistigen Austausch zu fördern. Zudem wollen die Bibliotheken die Sonderregelungen für eBücher abschaffen, die bisher elektronische Leihexemplare einschränken. Ein Teil dieser Forderungen sind inzwischen in der Bundesrepublik umgesetzt. Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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