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Jeder 2. Mindestlohn-Betrieb in Ostsachsen reagiert mit Preiserhöhungen

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde - mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde – mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Bisher keine Entlassungswellen erkennbar / Laut einer IHK-Umfrage nehmen viele Betriebe Ertragseinbußen in Kauf

Dresden, 28. Januar 2014: In Ostsachsen hat die neue gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde, die zum Jahresbeginn 2015 in Kraft trat, bisher anscheinend nicht zu den von Mindestlohn-Kritikern prognostizierten Massen-Entlassungen geführt. Vielmehr nimmt jedes zweite betroffene Unternehmen Ertragsrückgänge in Kauf. Ebenfalls etwa die Hälfte der Firmen hat die gestiegenen Lohnkosten zumindest teilsweise durch Preiserhöhungen ausgeglichen. Knapp jedes dritte Unternehmen erwägt allerdings noch einen Personalabbau. Rund 14 Prozent werden voraussichtlich keine Praktikums-Plätze mehr anbieten. Das geht aus einer Umfrage der „Industrie- und Handelskammer“ (IHK) Dresden unter 600 ostsächsischen Betrieben mit insgesamt zirka 32.000 Beschäftigten hervor.

Günter Bruntsch, Abb.:IHK Dresden

Günter Bruntsch, Abb.:IHK Dresden

IHK-Präsident: Starker Eingriff in unternehmerische Freiheit

„Der Mindestlohn ist ohne Frage einer der einschneidendsten Eingriffe des Gesetzgebers in die unternehmerische Freiheit seit Jahren“, betonte IHK-Präsident Günter Bruntsch. Es sei anzunehmen, dass die Auswirkungen erst „in ein oder zwei Jahren“ voll absehbar seien. Die IHK hatte im Vorfeld zu den schärfsten Kritikern des Mindestlohns gehört.

Vor allem Verkehrsgewerbe und Handel betroffen

Vier Wochen, nachdem die gesetzlichen Lohnuntergrenzen in Kraft traten, sind aus der Umfrage bisher aber nur wenige praktische Folgewirkungen ablesbar. Bestätigt hat sich aber die Vermutung, dass die Wirtschaftsbranchen unterschiedlich stark betroffen sind. So tangiert laut den Arbeitgeber-Angaben insgesamt 48 Prozent der IHK-Mitgliedsfirmen. Im Verkehrsgewerbe allerdings, zu denen beispielsweise die Taxi-Betriebe gehören, liegt der Anteil der Firmen, die bisher weniger als 8,50 Euro pro Stunde gezahlt haben und nun unter das neue Gesetz fallen, bei immerhin 75 Prozent beziehungsweise 46 Prozent der Stellen. Im Handel betrifft dis 61 Prozent der Firmen und mehr als jeden dritten Mitarbeiter. Vergleichsweise wenig betroffen sind hingegen die Baubranche (26 %), in der schon seit längerer Zeit ein Mindestlohn gilt. Ähnliches gilt für die Industrie, in der 44 % der Betriebe und nur 17,6 % der Stellen davon betroffen sind.

Besonders Verkehrsgewerbe und Handel müssen wegen des Mindestlohns nachlegen. Grafik: IHK Dresden

Besonders Verkehrsgewerbe und Handel müssen wegen des Mindestlohns nachlegen. Grafik: IHK Dresden

Oft kolportiert wird, dass einige Unternehmen mit diversen Vermeidungsstrategien den Mindestlohn zu unterwandern versuchen – zum Beispiel durch gestrichene Extra-Zuschläge oder ein intensiveres Arbeitspensum für die Lohnempfänger. Beweise dafür liegen uns dafür aber bisher nicht vor. Autor: Heiko Weckbrodt

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Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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