News, Wirtschaftspolitik

Mindestlohn für ostdeutsche Leiharbeiter erst Mitte 2016

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde - mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde – mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

4,5 % mehr Lohn ab 1. April

Münster, 30. März 2015. Erst Mitte 2016 wird in der ostdeutschen Zeitarbeiter-Branche der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Das geht aus einer Mitteilung der IG Zeitarbeit in Münster hervor.

Laut dem zwischen der IG und der „Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit“ des DGB vereinbarten Vertrag erhalten Leiharbeiter ab 1. April 2015 bundesweit bis zu 4,5 % mehr Lohn. Im Osten steigt der tarifliche Mindestlohn in der Branche damit jedoch erst einmal nur von 7,86 auf 8,20 Euro. Am 1. Juni 2016 folgt dann eine weitere Erhöhung auf 8,50 €.

In Deutschland gilt zwar bereits seit 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Gesetz sind jedoch mehrere Ausnahmen vorgesehen, unter anderem für Branchen, in denen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag geeinigt hatten, der einen späteren Mindestlohn-Start vorsieht. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt