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Avira darf vor untergejubelten Downloads warnen

Grafik: hw

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Tettnang, 29. Juni 2015. Viele werden das leidige Unwesen im Internet kennen: Man lädt sich ein kostenloses Programm von einem Portal herunter und hat hinterher, wenn man nicht ganz genau aufpasst, plötzlich ganz andere nervende Programme und Browser-Erweiterungen (Toolbars) auf dem Rechner. Vor solchen untergejubelnden „Nebenbei“-Downloads darf die Sicherheitssoftware-Firma „Avira“ warnen und sie über Firewalls bzw. Virenscanner auch blockieren, hat nun ein Gericht entschieden, wie Avira in Tettnang mitteilte.

„Der Gerichtsbeschluss schafft einen Präzedenzfall bezüglich der Möglichkeiten von Internetsicherheitsfirmen wie Avira, wenn es darum geht, ihre Anwender vor potentieller Ad-Ware, Malware und unbeabsichtigten Downloads zu schützen, die von Installationsfirmen wie Freemium eingesetzt werden“, kommentierte das Unternehmen.

Die unsäglichen Nebenbei-Downloads werden inzwischen selbst von eigentlich Downloadportal-Betreibern eingebaut. Dabei wird beim Download z. B. einer Gratis-Software ein Installationsprogramm zwischengeschaltet, das zum Beispiel die Einstellungen von Internet-Browsern wie Firefox oder Internet Explorer so verändert, dass immer eine bestimmte Netzseite geöffnet wird, wenn der Nutzer seinen Browser startet – dadurch werden künstlich Zugriffe auf die Zielseite erzeugt. In anderen Fällen werden angeblich „nützliche“ Zusatzprogramme wie etwa „Treiber-Aktualisierer“ mitinstalliert. Teilweise kann man diese „Nebenbei-Downloads“ zwar während der Installation abwählen, die Options-Häkchen dafür sind aber meist leicht zu übersehen.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt