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Der elektronische Personalausweis. Foto: Bundesinnenministerium

Dresdner dürfen nun mit eAusweis Bäume fällen

Dresden, 15. April 2014: Als Schritt hin zu einem Internet-Rathaus erlaubt die Stadtverwaltung Dresden nun erstmals den Einsatz des elektronischen Personalausweises für Behördengänge. „Zur Nutzer-Identifizierung sind dabei der neue elektronische Personalausweis (nPA) und dessen elektronische Identitätsfunktion (eID-Funktion) eingebunden“, teilte das Rathaus mit. Benötigt wird dafür ein Kartenlese-Gerät daheim. Beantragen kann der Bürger 2.0 damit (tamtam, Trommelwirbel) – einen Baum zu fällen.

Bundesrat winkt eRegierung durch

Berlin, 7. Juni 2013: Der Bundesrat hat heute das E-Gouvernment-Gesetz genehmigt und damit den Weg frei gemacht, dass die Deutschen ab August mehr Behördengänge elektronisch von daheim aus erledigen können. Insbesondere ist neben dem eher unbeliebten de-MailVerfahren auch der elektronische Personalausweis ausdrücklich als Weg benannt, über den sich Bürger Rechtssicher aus der Ferne bei Verwaltungsvorgängen ausweisen können.