Alle Artikel mit dem Schlagwort: EuGH

Lauit EuGH dürfen eBooks nicht mit dem ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz besteuert werden, der sonst für Kulturgut gilt. Foto/Montage: Heiko Weckbrodt

Europarichter untersagen Steuernachlass für eBooks

Elektronische Bücher müssen höher besteuert werden als Papierausgaben Luxemburg, 5. März 2015: Elektronische Bücher (eBooks) müssen anders als Papierbücher voll besteuert werden. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, den viele EU-Staaten für Kulturgüter festgelegt haben, gilt demnach nicht, wenn die Literatur in nichtphysischer, digitaler Form ausgeliefert wird. Die Europa-Richter gaben damit Klagen der EU-Kommission gegen Frankreich und Luxemburg statt, die eBooks bisher nur mit 5,5 % (Frankreich) bzw. 3 % (Luxemburg) besteuert hatten.

Die Bibliotheken wollen verwaiste und vergriffene Bücher endlich digitalieren dürfen. Abb.: Tom , Wikipedia; Montage: hw

Bibliotheken dürfen Bücher digitalisieren

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt EuGH-Urteil Luxemburg/Berlin, 12. September 2014: Bibliotheken dürfen Bücher aus ihrem Bestand auch ohne Zustimmung der Verlage digitalisieren – wenn sie diese elektronischen Duplikate dann nur an digitalen Leseplätzen innerhalb der Leihbücherei verfügbar machen. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die Richter erteilten zwar keine Blanko-Vollmacht an die Bibliotheken, erlaubten es den EU-Mitgliedsländern aber ausdrücklich, solche Reglungen per Gesetz einzuführen. Der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) in Berlin hat dieses Urteil heute ausdrücklich begrüßt. hw

Europarichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Gespaltenes Echo in Politik und Wirtschaft Luxemburg/Berlin/Dresden, 8. April 2014: Der Hunger von Polizei und Ordnungspolitikern in ganz Europa nach E-Mail-, Telefon- und anderen Daten hat einen starken Dämpfer bekommen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem heute veröffentlichten Urteil die Vorratsdatenspeicherung (VDS) digitaler Kommunikation, wie sie in einer EU-Richtlinie festgeschrieben war, verworfen: Die Richtlinie greife in ihrer jetzigen Fassung zu schwer in die Grundrechte der Bürger auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten ein, urteilten die Richter. Damit wird auch der Berliner Groko-Plan, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einzuführen, vorerst hinfällig. „Sieg für Grundrechte“ versus Strafverfolgung Die Reaktionen aus Politik und Wirtschaft fielen gespalten aus. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), sowie die Piraten und die FDP beispielsweise begrüßten das Urteil. Einen „Sieg für die Grundrechte“ nannte Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) das EuGH-Urteil. Sein Amtskollege aus dem Innenministerium, Markus Ulbig (CDU), hingegen sieht die Entscheidung als Steilvorlage, um nun eine rechtskonforme Datenspeicherung aufzubauen. Ulbig verwies beispielhaft auf zwei Morde und andere Straftaten, die man nur durch die deutsche Vorratsdatenspeicherung habe …

Deutsche PC-Abgabe nun vor Europagericht

Berlin/Luxemburg, 21.7.11: Der Bundesgerichtshof hat den Streit um eine PC- und Drucker-Abgabe zwischen der Rechteverwertungsgesellschaft VG Wort und der Elektronikindustrie nun dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Laut Angaben des Branchenverbandes Bitkom würde die Urheberrechts-Abgabe jeden verkauften PC um 30 Euro verteuern, jeden Drucker um zehn bis 300 Euro. Mit der Abgabe soll pauschal das Kopierrecht des Endnutzers für urheberrechtlich geschützte Werke wie Sachbuchauszüge, Zeitungsartikel etc. abgegolten werden.