Alle Artikel mit dem Schlagwort: kino.to

Nach Kino.to-Urteil: Anonymous sinnt auf Rache

Internet, 12.4.2012: In einem Youtube-Video hat der informelle Hacker-Zusammenschluss „Anonymous“ Vergeltungsaktionen angekündigt. Die jüngste Strafe gegen Kino.to-Technikchef Bastian P. (Wir berichteten) sei unverhältnismäßig hoch ausgefallen, weil hinter der Anklage mächtige Lobby-Gruppen der Film- und Musikindustrie gestanden hätten. Daher sei Anonymous „gezwungen, einige Web-Präsenzen stillzulegen“.

Kino.to-Technikchef verurteilt, Hacker legen Justizseiten lahm

Dresden/Berlin, 11.4.2012: Das Landgericht Dresden hat den technischen Leiter des von der Justiz stillgelegten Film-Streaming-Portals „Kino.to„, Bastian P., zu drei Monaten und zehn Monaten Haft verurteilt. Das teilte die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU) mit, sie bezeichnete das Strafmaß als „angemessen“. Nach dem Urteil attackierten Hacker mehrere Justizseiten im Internet und legten die Netzportale des Bundesjustizministeriums und der sächsischen Justiz zeitweise lahm.

Illegale Downloads: Kino.to-Konzept verdrängt Torrent-Netzwerke

Berlin, 30.8.2011: Wer illegal Fernsehserien oder Kinofilme aus dem Netz anschaut, tut dies inzwischen bevorzugt über Streaming-Portale nach Art von kino.to und nicht mehr so sehr über Dateitaustausch-Börsen etwa der Bittorrent-Netzwerke. Das hat die neue Studie „Digitale Content-Nutzung“ der „Gesellschaft für Konsumforschung“ (GfK) ergeben, die heute in Berlin vorgestellt wurde.

OLG Dresden: Internet-Videorekorder für Nutzer zulässig

Dresden, 14.7.11: Im Streit um die Zulässigkeit sogenannter Internet-Videorekorder hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden nun entschieden, dass die Endnutzer solcher Online-Dienste nicht gegen das Urheberrecht verstoßen: Nach Ansicht der Richter handelt es sich dabei um das Äquivalent privater Aufzeichnungen mit dem Videorekorder daheim, die zulässig sind. Solche Dienste zu nutzen, ist also für den Privatanwender legal. Allerdings stellte der Senat dennoch das ganze Geschäftsmodell in puncto „Senderecht“ in Frage, wie „Oiger“ von OLG-Sprecherin Kerstin Albrecht erfuhr. Die Richter untersagten nämlich dem vom Sender beklagten Anbieter solcher Dienste, die digital aufgezeichneten Sendungen auszustrahlen. Dies sei ein Privileg der Rechteinhaber, in diesem Falle von RTL. Michael Westphal, Geschäftsführer des Online-Videorekorderdienste „Shift TV„, bezeichnete die OLG-Entscheidung dennoch als „Etappensieg“.  „Uns und den digitalen Fortschritt kann man nicht aufhalten“, erklärte er. Zu erwarten ist, dass das Thema bis zu einer abschließenden Klärung die Gerichte weiter beschäftigen wird. Auf „Shift TV“ kann man per Mausklick per Mausklick Sendungen aus dem Wochenprogramm aussuchen, diese werden vom Anbieter aufgezeichnet und können vom Kunden später abgerufen werden. Aktenzeichen: OLG Dresden, 12.7.11 14 U 801/07

Kino.to-Klon Kinox verhöhnt Ermittler

Dresden, 12.7.11: Wenige Wochen, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Betreiber von „kino.to“ verhaftet und die Film-Streaming-Seite geschlossen haben (Oiger berichtete), offeriert nun ein Internet-Portal namens Kinox ein Video-Angebot, das kino.to nachempfunden ist und verhöhnt darauf die Ermittler und die Filmindustrie. Erstens durch seine bloße Existenz, die wohl zeigen soll, dass die Urheberrecht-Vertreter im Internet mit polizeilichen Mitteln kaum etwas erreichen können und zweitens expressis verbis: Kinox richte sich an all jene, „die es satt hatten viel Geld für überteuerte Kinovorstellungen und verspätete Serien-DVD-Releases auszugeben“, heißt es da. Und: „Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt? Und warum werden solche fanatischen Geldgeier-Organisationen unterstützt vom Staat und Politik?! Alles was wir wollen ist Freiheit und das für JEDEN!“ Das Portal war am Dienstag allerdings – wohl wegen hoher Zugriffe – nur gelegentlich erreichbar.