BGH: Youtube muss IP-Adressen von Nutzern nicht herausrücken
Anwälte kritisieren Urteil als „Hintertür für Raubkopierer“ Karlsruhe, 10. Dezember 2020. Youtube muss nur die Post-Adresse, nicht aber die IP-Adressen, Telefonnummer oder E-Mail mutmaßlicher Filmpiraten herausgeben, wenn der Rechte-Inhaber das verlangt. Das hat nun der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entscheiden ) Urteil vom 10. Dezember 2020 – I ZR 153/17). Die Richter stützten sich dabei auf eine vom BGH angeforderte Einschätzung des Gerichtshofs der Europäischen Union. In einer ersten Reaktion kritisierte die Dortmunder Wirtschaftskanzlei Spieker & Jaeger dieses Urteil als „offene Hintertür für Raubkopierer“.