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Verband fordert eBook-Verleihrecht

eBücher mit dem eReader oder Tablett lesen? Die Auswahl wird größer. Abb.: Amazon

Nicht alle Verlage wollen eBooks auch für den Verleih freigeben. Abb.: Amazon

DBV will zudem Sonntagsschließzeit für Bibliotheken kippen

Berlin, 26. Februar 2015: Für ein generelles Verleihrecht von eBüchern (eBooks) hat sich der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) beim Bundestagsausschuss für Kultur und Medien in Berlin eingesetzt. Bisher würden sich einige große Verlagsgruppen immer noch weigern, ihre E-Book-Angebote für Bibliotheken zu lizenzieren, kritisierte der Verband.

Urheberrechts-Änderung nötig

„Anders als bei physischen Medien, haben Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts kein Recht auf Erwerb und Verleih elektronischer Medien“, argumentierte Verbandsvorsitzender Frank Simon-Ritz. „Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken beziehungsweise Büchern sollten daher auch auf nicht-körperliche Werke ausgeweitet werden.“ Er appellierte an die Bundesregierung, das Urheberrecht dahingehend zu ändern. Zahlreiche Verlage fürchten anscheinend, dass kaum einer ihre eBooks kaufen wird, wenn sie zeitnah auch in Bibliotheken ausleihbar sind. Einige Verlage vergeben daher keine Verleihlizenzen für eBücher an Bibliotheken, andere verlangen extrem hohe Gebühren dafür. Andererseits gehört der eBook-Verleih aber zu den Angeboten in öffentlichen Bibliotheken, die derzeit am stärksten in der Lesergunst wachsen. Während Bibliotheken aber Papierbücher generell nach eigenem gusto kaufen und dann verleihen dürfen, wobei dies dann durch die sogenannten Bibliotheks-Tantiemen abgegolten wird, benötigen sie nach derzeitiger Rechtslage für elektronsiche Bücher Extra-Lizenzen der Verlage.

Lebensumstände haben sich verändert: Leser wollen auch sonntags in die Bibliothek

Außerdem forderte der Verband, dass öffentliche Leihbüchereien das Recht bekommen, auch sonntags zu öffnen. „Die Lebensumstände haben sich verändert, Bibliotheken wollen und sollen auch den Bedürfnissen Alleinerziehender und beruflich stark beanspruchter Menschen gerecht werden“, betonte DBV-Vorstandsmitglied Barbara Lison. Die Bevölkerung erwarte zu Recht, nicht nur Museen und Theater, sondern auch Bibliotheken am Sonntag besuchen zu können. Bisher ist aber nur wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken erlaubt. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt