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Wirtschaft und Rechteverwerter einigen sich über Druckerabgabe

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Hersteller und Importeure zahlen rückwirkend bis zu 200 Millionen Euro

Berlin, 24. Juli 2015. Hersteller und Importeure von Computertechnik müssen rückwirkend für die Jahre 2001 bis 2007 pro verkauftem Drucker eine Kopier-Abgabe von 4 bis 14 Euro (je nach Geräte-Klasse) zahlen. Darauf haben sich die deutsche Digitalwirtschaft und die Rechte-Verwertungsgesellschaften nun geeinigt, wie der Hightech-Verband „Bitkom“ heute in Berlin mitteilte. In Summe überweist die Wirtschaft demnach bis zu 200 Millionen Euro an VG Wort & Co. – was wiederum zu dazu führen kann, dass sich auch Autoren und Künstler demnächst vielleicht über neue Tantiemen-Schecks freuen können.

In heutige Drucker ist Abgabe bereits eingepreist

„Wir bringen damit einen langjährigen Rechtsstreit zu einem für beide Seiten akzeptablen Ende“, kommentierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Denn seit 2008 ist die Druckerabgabe bereits per Gesetz geregelt und seitdem in die Geräte „eingepreist“. In den langen Verhandlungen war es um die Zeit davor gegangen.

Pauschale als Entschädigung für private Kopien

Die Druckerabgabe soll die Rechteinhaber (Verlage, Autoren etc.) pauschal dafür entlohnen, dass mit PC-Druckern private (also zulässige) Kopien von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern angefertigt werden können. Ähnliche Reglungen gibt es für Scanner. Für PCs steht eine Einigung noch aus.

Bitkom hält ganzes System für unzeitgemäß

Der Bitkom hält ungeachtet der jüngsten Einigung das ganze Abgaben-Modell allerdings für nicht mehr zeitgemäß. „Das derzeitige System der Pauschalabgaben sollte zugunsten der Urheber, Verbraucher und Unternehmen an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr“, betonte Rohleder, präzisierte allerdings auch keine alternativen Vorschläge.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt